Merkblatt 75a/20


Vorläufige Richtlinien für den Einsatz der schweren Panzerjäger V „Jagdpanther“

Merkblatt 75a/20

Nur für den Dienstgebrauch!

Vorläufige Richtlinien für den Einsatz der
schweren Panzerjäger V „Jagdpanther“

Vom 14. 6. 44

Dies ist ein geheimer Gegenstand. Missbrauch ist strafbar.

M/0252

Der Generalinspekteur der Panzertruppen

H. Qu. OKH., den 14. 6. 1944

Ich genehmige das Merkblatt 75a/20 „Vorläufige Richtlinien für den Einsatz der s. Panzerjäger V „Jagdpanther“. (N.f.D.) vom 14. 6. 1944.

Guderian


Inhaltsübersicht.


I. Leistung und Eigenart Seite 5
II. Einsatzrichtlinien Seite 6
III. Kampfweise Seite 8
Anlagen:
Anlage 1: Gliederung der schweren Panzerjäger-Abteilung (Jagdpanther) Seite 11
Anlage 2: Technische Daten Seite 12
Anlage 3: Vorschriften und Merkblätter Seite 14

Seite 5


I. Leistung und Eigenart.


1. Der Jagdpanther ist ein schwerer Panzerjäger. Er ist die Schwerpunktwaffe der oberen Führung zum Zerschlagen feindlicher Panzerangriffe und wird in schweren Panzerjäger- Abteilungen (Jagdpanther) als Heerestruppe zusammengefasst.


2. Mit seiner 8,8 cm s. Pak (L/71) kann er alle bisher aufgetretenen Feindpanzer auf große Entfernung vernichten. Geländegängigkeit und Panzerung erlauben ihm den Kampf gegen feindliche Panzer angriffsweise zu führen und eigene Angriffe vorwärts zu reißen.

3. Fehlende Rundumfeuerung, begrenzte Möglichkeit der Nahverteidigung und beschränkte Sicht verbieten eine Verwendung des Jagdpanthers als Panzer und machen seine Sicherung durch Infanterie oder Panzer erforderlich.


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II. Einsatzrichtlinien.


4. Der Einsatz der geschlossenen Abteilung ist die erste Voraussetzung für einen entscheidenden Erfolg.
Müssen Jagdpanther kompanieweise eingesetzt werden, so kommt eine Unterstellung der Kompanien nur bis zur Division abwärts in Betracht. Mit Regimentern und Bataillonen werden sie auf Zusammenarbeit angewiesen. Vor Auftragserteilung ist der Führer der Jagdpanther zu hören. er bleibt in jedem Falle für die Durchführung seines Auftrages verantwortlich.
Die Instandsetzung einzeln eingesetzter Kompanien ist durch die Abteilung sicherzustellen. Eine Verwendung einzelner Züge ist nur im Kampf gegen befestigte Stellungen (Ziffer 15) und in unübersichtlichem Gelände gerechtfertigt.
Der Einsatz einzelner Jagdpanther ist verboten!


5. Zur Verstärkung der panzerbrechenden Waffen sind die Jagdpanther dort einzusetzen, wo der Schwerpunkt eines feindlichen Panzerangriffs und seine Stoßrichtung erkannt sind. Hier werden die Jagdpanther geschlossen in den Kampf geworfen.

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6. Der Jagdpanther ist keine Stellungs-Pak. Zur Verwendung als Sicherung ist er ungeeignet.


7. Der Jagdpanther ist keine Artillerie auf Sf.
Das Schießen mit Sprenggranaten gegen ungepanzerte Ziele ist nur dann gerechtfertigt, wenn keine Feindpanzer auftreten, andere schwere Waffen fehlen oder ausgefallen sind, es die Munitionslage erlaubt.


8. Nach Erfüllung ihres Kampfauftrages werden die Jagdpanther aus der Front gezogen. Es ist ihnen Gelegenheit zur Instandsetzung und Wiederherstellung der Gefechtsbereitschaft zu geben.
Von der regelmäßigen Versorgung hängt die Kampfbereitschaft der Jagdpanther maßgeblich ab.

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III. Kampfweise.


9. Im Kampf gegen Panzer ist, besonders bei starker feindlicher Überlegenheit, die Reichweite der Kanone voll auszunutzen und das Feuer frühzeitig (ab 2500 m) zu eröffnen.


10. Stehen Jagdpanther in versteckten Stellungen und sind sie vom Gegner nicht erkannt, lassen sie die Feindpanzer auf ihre Feuerfront auflaufen. Das Feuer wird auf kurze Entfernung überraschend eröffnet. Feuerzusammenfassung ist anzustreben.


11. Der Feuerkampf wird unter voller Ausnutzung der Beweglichkeit geführt. Häufiger Stellungswechsel und Feuereröffnung aus unvermuteter Richtung erhöhen die Wirkung.


12. Der feindliche Panzerangriff kann durch einen Teil der Jagdpanther in einer Feuerfront gebunden werden, während die Masse die Feindpanzer aus der Flanke oder im Rücken angreift und vernichtet.


13. Aufgaben der Jagdpanther im Rahmen eines Panzerangriffs sind:
Unterstützung des ersten Treffens beim Bekämpfen schwerer und schwerster Panzer, frontale Bindung feindlicher Panzer, die durch Panzerangriff in Flanke oder Rücken gefasst werden sollen, Schutz einer oder beider Flanken des Panzerangriffs.

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14. Einen Infanterie-Angriff begleiten Jagdpanther unmittelbar hinter den vordersten Schützen. Ihre Hauptaufgabe ist Niederkämpfen feindlicher Panzer in Front und Flanken. Solange keine feindlichen Panzer auftreten, können solche infanteristischen Ziele mit Maschinengewehr und Sprenggranaten niedergekämpft werden, die den Angriffserfolg der Infanterie in Frage stellen.


15. Beim Angriff auf befestigte Stellungen unterstützten Jagdpanther das Vorgehen von Stoßtrupps wirksam durch Schartenbeschuß.


16. In der Verfolgung stoßen Jagdpanther mit anderen beweglichen Verbänden rücksichtslos dem Feind nach. Die Betriebsstoff- und Munitionsversorgung ist rechtzeitig sicherzustellen.


17. In der Verteidigung werden Jagdpanther hinter besonders panzerbedrohten Frontabschnitten geschlossen bereitgehalten; Anmarschwege, Bereitstellungsräume und Feuerstelllungen sind zu erkunden und vorzubereiten. Ein Verzetteln auf große Frontbreite nimmt der hochwertigen Waffen den Vorteil ihrer Schlagkraft und erschwert Führung und Versorgung.
Fester Einbau von Jagdpanthern in die HKL. ist verboten.


Durchgebrochene feindliche Panzer werden nach den in Ziffer 9-12 festgelegten Grundsätzen
vernichtet.

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18. Beim Abbrechen des Gefechts und Rückzug sind Jagdpanther zur beweglichen Kampfführung im Zwischenfeld bestimmt. Günstige Feuerstelllungen unter Ausnutzung vorhandener Abschnitte sind rechtzeitig zu erkunden. Die Feuerstellungen sind so auszuwählen, daß die Jagdpanther in Rückwärtsfahrt schnell in Deckung gelangen. Zur unmittelbaren Unterstützung der Nachhuten sind sie infolge des fehlenden Drehturms und der erschwerten Abschleppmöglichkeit nicht geeignet. Engste Zusammenarbeit mit den Grenadieren ist notwendig.

19. Beim Kampf um Wälder und Ortschaften geben Jagdpanther den eigenen Angriffsverbänden Feuerschutz bis zum Einbruch. Zum Kampf innerhalb von Wäldern und Ortschaften sind sie nur bedingt geeignet, da ihre taktische Beweglichkeit nicht genügend ausgenutzt werden kann und die Länge der Kanone oft Drehbewegungen des Fahrzeugs verbietet. Ausreichender infanteristischer Schutz ist in jedem Falle sicherzustellen.


20. Bei Nacht werden Jagdpanther nach eingehender Erkundung und Einweisung in enger Verbindung mit anderen Waffen zu örtlich begrenzten Angriffen eingesetzt.

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Anlage 1.


Gliederung der schweren Panzerjäger-Abteilung (Jagdpanther).


Abteilungsstab: 3 Jagdpanther.


3 Kompanien: je 14 Jagdpanther (2 im Kp.-Trupp, 4 in 3 Zügen).


Stabskompanie: Nachrichtenzug, Pionierzug, Fliegerabwehrzug.


Versorgungskompanie.


Werkstattzug.

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Anlage 2.


Technische Daten für den schweren Panzerjäger V „Jagdpanther“.


Bewaffnung 8,8 cm s.Pak 43/3 (L/71), 1 le.MG. (in Frontplatte), 1 le.MG. (lose)
Gefechtsgewicht 46 000 kg
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Dauergeschwindigkeit:
Straße 25 km/h
mittl. Gelände 15 km/h
Fahrbereich:
Straße 140 km
mittl. Gelände 110 km
schweres Gelände 80 km
Länge (über alles) 9,654 m
Breite (über alles) 3,270 m
Höhe (über alles) 2,715 m
Feuerhöhe 1,850 m (hier bezieht sich die Vorschrift vermutlich auf die Vorserienfahrzeuge)
Grabenüberschreitfähigkeit 2,45 m
Kletterfähigkeit 0,90 m
Steigfähigkeit:
aufwärts/abwärts 30°/40°
Watfähigkeit 1,55 m

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Munition in Halterung 60 Schuß
Richtfeld:
nach der Höhe 13°
nach der Tiefe 8°
nach der Seite je 14°=28°
Besatzung: Kommandant, Richtschütze, Ladeschütze, Fahrer, Funker.

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Anlage 3.


Zusammenstellung von Merkblättern und Vorschriften.


1. Merkblätter
(nur als Anhalt in Zusammenhang mit vorliegendem Merkblatt verwendbar):
Mkbl. 47a/32:
„Richtlinien für den Einsatz der s.Pz.Jäger ‚Ferdinand’ (jetzt Elefant), Tiger-Porsche“ vom
20. 5. 43.
Mkbl. 75/3
„Richtlinien für Einsatz und Verwendung der Panzerjäger-Kompanie 7,5/IV“ vom 2. 10. 43.


2. D-Vorschriften (für das Fahrgestell des Jagdpanthers):
„Panzerkampfwagen Panther, Ausf. A und D, Gerätbeschreibung zum Fahrgestell“ vom 1. 1. 44.
„Panzerkampfwagen Panther, Ausf. A und D, Fristheft für Schmier- und Pflegearbeiten zum Fahrgestell“ vom 1. 11. 43 (zum Einlegen in das Gerät).

Seite 15


„Panzerkampfwagen Panther, Ausf. A und D, Handbuch für den Panzerfahrer“ vom 1. 11. 43.
„Panzerkampfwagen Panther, Ausf. A und D, Instandsetzungsanleitung für Panzerwarte, Laufwerk“ vom 24. 1. 44.
„Panzerkampfwagen Panther – Maybach – Motor HL 230 P – HL 210 P 30 Werkstatthandbuch.“

Inzwischen ebenfalls vorliegend: Merkblatt 47a/21 "Bedienungs- und Schießanleitung für den Jagdpanther mit der 8,8 cm Pak 43/3 (L/71)", 11/1944



Quellen: siehe Bücher

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