Panzerkampfabzeichen des II. Weltkriegs
in Silber
gestiftete: am 20. Dezember 1939 (zeitgleich mit dem Infanterie - Sturmabzeichen) vom Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Werner von Brauchitsch als "Panzerkampfwagenabzeichen " (in Anlehnung an den Namen des Panzerabzeichens des 1. WK)
Das Abzeichen in Silber konnte nur an Angehörige der Panzereinheiten verliehen werden. Bei Erfüllung der sonstigen Verleihungsvoraussetzungen konnte das Abzeichen an die Kommandanten von Panzerkampfwagen und Panzerbefehlswagen sowie die Panzerschützen, Panzerführer und Panzerfunker verliehen werden.
Vorraussetzung: Bewährung bei mindestens dreimaligem Einsatz im Gefecht an drei verschiedenen Tagen, wobei sich die Panzerkampfwagenbesatzung aktiv am Kampf beteiligt haben mußte.
Die sonstigen motorisierten Kampfeinheiten, die im Verband mit den Panzertruppen kämpften, konnten somit das Abzeichen in Silber nicht erhalten. (siehe Panzerkampfabzeichen in Bronze)
Sturmabzeichen des Heeres, zu denen das Panzerkampfabzeichen gehörte, konnten grundsätzlich nur an Soldaten des Heeres oder Angehörige der dem Heere unterstellten Verbände der Waffen-SS und der Ordnungspolizei verliehen werden. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Narvik) war eine Verleihung an Soldaten der Kriegsmarine und Luftwaffe möglich.
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zeitgenössische Publikation
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Panzerkampfabzeichen in Silber
Das Panzerkampfabzeichen zeigt in stilisierter Form einen Panzerkampfwagen IV mit der kurzen 7,5 cm Sturmkanone.
Der weitere Verlauf des 2. WK machte die Einführung höherer Stufen zum Panzerkampfabzeichen beider Klassen notwendig.
Verleihungsbedingungen:
Panzerkampfabzeichen in Silber mit Einsatzzahl 25
Panzerkampfabzeichen in Silber mit Einsatzzahl 50
Verleihungstüte für das Panzerkampfabzeichen